Datenspeicherpflicht kostet einen Eurofighter pro Jahr
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Mon Dec 12 09:31:14 CET 2005
Datenspeicherpflicht (Data Retention) kostet einen Eurofighter pro Jahr
Nach ersten Schätzungen österreichischer Internet-Provider wird diese
Überwachung der Benutzer jährlich 80 bis 120 Millionen Euro kosten. Die
Kosten, umgerechnet eine 13. Monatsgebühr, werden Konsumenten und
Steuerzahler zu tragen haben. Fest- und Mobiltelefonie erwarten ebenfalls
Belastungen im mehrstelligen Millionen Euro Bereich.
Die Justiz- und Innenminister der EU Staaten sowie die EU Kommission sehen
vor, die Verbindungsdaten jeglicher Kommunikation über Telefon, Mobilfunk und
Internet aller 450 Millionen Europäer aufzuzeichnen. Dies wird offenlegen,
wer mit wem über Festnetz-, Mobil- und Internet-Telefon gesprochen hat, wer
wem eine E-Mail geschickt hat, welche Websites ein Nutzer besucht hat und
sogar, wo Menschen mit ihren Mobiltelefonen waren.
Telekomunternehmen und Internet-Provider wären gezwungen, alle
Verbindungsdaten ihrer Kunden aufzuzeichnen und zu speichern. Polizei und
Geheimdienste in ganz Europa hätten Zugriff auf diese Verbindungsdaten. Als
Speicherdauer dieser Aufzeichnungen sind bis zu vier Jahre vorgesehen.
Nicht einmal in den USA, wo als Folge der Anschläge vom 11. September 2001
Bürgerrechte zum Teil empfindlich eingeschränkt wurden, gibt es eine
Datenspeicherpflicht (engl. data retention) von Verbindungsdaten. Der
US-Kongress hat entsprechende Gesetzesvorhaben mehrfach mit der Begründung
abgelehnt, dass eine Vorratsdatenspeicherung zu weit in die Grundrechte
eingreife.
Ein breiter gesellschaftlicher Konsens von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer,
Datenschützern bis zur Internet Service Provider Association Austria (Links
zu den Stellungnahmen unten) hat sich gegen dieses Vorhaben ausgesprochen.
Folgende Argumente sprechen gegen das geplante Vorhaben der
Vorratsdatenspeicherung:
1. Die Speicherung personenbezogener Verbindungsdaten ist nach Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention untersagt. Artikel 10a des
Staatsgrundgesetzes sowie das Datenschutzgesetz 2000 stellen sicher, dass das
Fernmeldegeheimnis nicht verletzt werden darf und Ausnahmen nur über
richterliche Befehle gemäß bestehender Gesetze zulässig sind.
2. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben:
Da durch eine Speicherung von Verbindungsdaten Straftaten nicht verhindert
werden können. Die von der Kommission geforderten Maßnahmen sind trotz ihrer
Änderungsvorschläge weder notwendig, noch effektiv. Im Kontrast zu
Behauptungen der Notwendigkeit und Effektivität dieser Maßnahme ergibt die
einzige bisher durchgeführte Studie keinen Nutzen einer Strafverfolgung durch
Vorratsdatenspeicherung. Selbst die European Confederation of Police hat dazu
ihre deutlichen Zweifel geäußert. Personen, die ihre Identität verschleiern
möchten, können auf eine ganze Reihe von Möglichkeiten wie anonyme Accounts,
Pre-Paid-Handies oder öffentliche Internet-Terminals zurückgreifen.
3. Eine Speicherung von Verbindungsdaten birgt ein enormes Risiko, da erst mit
den gespeicherten Daten Delikte wie Wirtschaftsspionage möglich werden.
Ebenso besteht die Gefahr, dass das Arzt-, Redaktions- und Anwaltsgeheimnis
untergraben wird.
4. Sind die Daten einmal gespeichert, kann der Zweck von der in der Direktive
geforderten Verwendung gegen Terrorismus oder organisiertes Verbrechen
schnell erweitert werden. In aktuellen Entwürfen ist bereits von einer
Ausdehnung auf minderschwere Vergehen und Überwachung von Filesharing-Netzen
die Rede.
5. Die bereits bestehenden Möglichkeiten der Untersuchung und Verfolgung von
Straftaten stellen der Exekutive ausreichende Mittel zur Verfügung. Zudem ist
bei diesen Maßnahmen durch richterlichen Befehl der Einsatz klar geregelt.
6. Die Kosten für diese Maßnahme haben alle europäischen Konsumenten zu
zahlen. Das würde europaweit zu einer Kostenexplosion bei der Mobil- und
Festnetzkommunikation sowie bei Internetdiensten führen. Die Folge wäre eine
geringere Nutzung moderner Kommunikationsmittel und damit ein massiver
Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Europa.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-24419.html
http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?AngID=1&DocID=405619&StID=203171
http://www.ispa.at/downloads/86dad947a09f_ISPA_Positionspapier_Data-Retention.pdf
http://www.quintessenz.at/data_retention/
http://wiki.dataretentionisnosolution.com/
-- Quintessenz - Verein zur Wiederherstellung der Bürgerrechte im
Informationszeitalter http://www.quintessenz.at
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