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                Date: 1999-01-17
                 
                 
                spamlobby.de alias dmmv
                
                 
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      Mit dieser knie/weichen Erklärung des deutschen  
Multimediaverbands soll das Plädoyer für unverlangte  
Werbe/Mails, soferne diese gekennzeichnet sind,  
schöngeredet werden.  
 
post/scrypt: Nur wo "Scheisse" im Subject steht, ist auch  
Scheisse drin. 
 
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Klarstellung zu E-mail-Werbung und dem Rauschen im  
Cyberspace 
Düsseldorf (ots) - Die Pressemitteilung des dmmv vom  
11.1.1999, dmmv Europa-Aktivitaten für Electronic  
Commerce,  hat für einiges Aufsehen gesorgt. Hierzu  
möchten wir klarstellen: Der dmmv weiß um das  
Belästigungspotential unkontrollierter Werbeemails für den  
Nutzer; neben dem Schutz der informativen  
Selbstbestimmung des Nutzers muß jedoch auch die  
Freiheit der kommerziellen Kommunikation gegeben sein.  
Die Diskussion um den Schutz beider Interessen steht noch  
am Anfang. Der dmmv lädt alle Beteiligten dazu ein! 
 
Ein Teil der Presse und des Publikums hat unserer  
Pressemitteilung vom 11.1.99 entnommen, daß sich der  
dmmv bei der EU-Kommission in Brüssel für die Freigabe von  
E-Mail-Werbung eingesetzt hat. Das steht zwar in der  
Pressemitteilung nicht explizit drin, kann ihr aber aufgrund  
der teilweise unglücklichen Formulierung des Textes  
durchaus entnommen werden.  
 
1.Der Sachverhalt Der dmmv hatte die Gelegenheit, auf die  
Grundentscheidungen zum Inhalt des Entwurfs der E- 
Commerce-Richtlinie im Vorfeld der Erstellung des  
Textentwurfs Einfluß zu nehmen. Die Gesprächspartner des  
dmmv beabsichtigten zu diesem Zeitpunkt, eine völlige  
Freigabe von E-Mail-Werbung im Richtlinienentwurf zu  
verankern. Demgegenüber forderte der dmmv,  
Werbesendungen zumindest als solche zu kennzeichnen. 
... 
*Ein auf den Raum der Europäischen Union beschränktes  
Werbeverbot bedeutete aber auch eine massive  
Diskriminierung aller Werbetreibenden in Europa, - nicht nur  
der Werbebranche selbst, sondern jedes Unternehmens, das  
mit dieser Werbeform auf seine Produkte aufmerksam  
machen will. Was diesem verboten wäre, wäre gleichzeitig  
der Konkurrenz in den U.S.A., in Japan, Singapur oder  
Südafrika erlaubt.Angesichts der Globalisierung der Märkte  
und der Entstehung einer globalen Community wäre dies aus  
unserer Sicht ein völlig untragbares Ergebnis! 
 
*Ein abstraktes Verbot von bestimmten Werbeformen wäre  
einmalig, - selbst in Deutschland: Die Telefaxwerbung ist bei  
uns keineswegs gesetzlich verboten - sie ist weder strafbar  
... 
Sachlich beruht die Forderung nach einem Verbot von E-Mail- 
Werbung auf einer mangelhaften Problemdifferenzierung:  
Auch die Faxwerbung wird von den Gerichten nicht als  
Werbeform per se beanstandet, sondern nur deshalb, weil sie  
Ressourcen des Empfängers in Anspruch nimmt und ihm  
Kosten verursacht. Dieses Problem kann natürlich auch bei  
der E-Mail-Werbung bestehen;  
... 
3.Die diskutierten Lösungsansätze Jede Diskussion über  
(vermeintliche oder tatsächliche) Unzuträglichkeiten durch E- 
Mail-Werbung muß - um seriös zu sein - vor dem Hintergrund  
eines Vergleiches mit anderen Werbeformen geführt werden.  
... 
Wenn die EU-Richtlinie so verabschiedet wird und von den  
Mitgliedsstaaten auch so umgesetzt wird, wie es im Entwurf  
steht, entsteht durch die Kennzeichnungspflicht ein  
wirksamer Schutz des Adressaten; einen geeigneten Mail- 
Filter besitzen die modernen E-mail-Clients. 
 
b)Ungelöst ist bisher das Problem der Download-Kosten (in  
der Regel nur Telefongebühren, da inzwischen die meisten  
Provider den E-Mail-Dienst ohne besonderes Nutzungsentgelt  
anbieten). 
... 
*Selektiver Abruf der E-Mails durch den User anhand eines  
Inhaltsverzeichnisses des elektronischen Briefkastens;  
geeignete E-Mail-Clients gibt es.  
... 
*Filterprogramme beim Provider ("Envelope-Kennzeichnung"):  
Hier besteht allerdings noch erheblicher Klärungsbedarf. Dies  
entspricht dem Aufkleber am Briefkasten. 
 
*"Robinson-Liste": Eine derartige Einrichtung für  
Werbesendungen aus Papier existiert bekanntlich schon  
lange und mit zufriedenstellendem Erfolg. 
... 
4.Das EchoIn den wenigen Tagen seit Veröffentlichung der  
Pressemitteilung haben wir mehr Feedback aus der  
Community erhalten als jemals zuvor. All jenen, die sich  
sachlich mit der Problematik auseinandergesetzt haben oder  
auch nur spontan ihre Bestürzung über die vermeintliche  
Position des dmmv zum Ausdruck gebracht haben, danken  
wir. 
... 
5.Schlußbemerkung Der dmmv bedaürt ausdrücklich, daß  
auf Grund der im Punkt "Kommerzielle Kommunikation"  
mißzudeutenden Formulierung der Pressemitteilung vom  
11.1.1999 ein falscher Eindruck entstanden ist, und daß in  
der Berichterstattung die wesentlichen Errungenschaften des  
Vorschlags der EU zur rechtlichen Grundlage von Electronic  
Commerce nicht gebührende Beachtung fanden 
 
more of this 
http://www.dmmv.de/presse/eu99_01.htm
                   
 
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edited by Harkank 
published on: 1999-01-17 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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