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                Date: 2000-01-20
                 
                 
                Zugang zu EU-Datenbanken soll schwieriger werden
                
                 
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      Von Christiane Schulzki-Haddouti  
 
Die Europäische Kommission will ihren Kritikern einen Riegel  
vorschieben, indem sie den Zugriff auf EU-Dokumente - unter  
anderem übers Internet - erheblich erschwert. Die Beratungen  
starten nächste Woche. Bleiben Bürgernähe und  
Transparenz einmal mehr auf der Strecke?  
 
Der britische Journalist Tony Bunyan hat sich auf das Thema  
"Inneres und Justiz" in der Europäischen Union spezialisiert.  
Seit 30 Jahren beschäftigt er sich schon mit Themen wie  
Polizei, Überwachung, Asyl und Immigration, sammelt  
Dokumente und stellt sie im Internet zur Verfügung. Noch.  
 
Denn er ist, zumindest für die EU, kein angenehmer  
Widersacher. Bereits sieben Beschwerden hat der 58-Jährige  
für den Bürgerrechtsverein Statewatch eingereicht, um  
Zugang zu Dokumenten zu erhalten. Fast immer war er  
erfolgreich. Heute enthält die Datenbank von Statewatch über  
25.000 Einträge, davon 4000 offizielle Dokumente. Eine  
Arbeit, die nicht unbeachtet blieb: 1998 wurde Tony Bunyan  
von der britischen "Campaign for Freedom of Information"  
ausgezeichnet.  
 
Unterstützt wird Statewatch von 38 Personen in  
verschiedenen Ländern, von Universitätsprofessoren,  
nationalen und europäischen Parlamentsabgeordneten.  
Statewatch ist heute die einzige Nichtregierungsorganisation  
in Europa, die ein Dokumentationszentrum über europäische  
Regierungsaktivitäten unterhält. Doch damit könnte bald  
Schluss sein.  
 
Denn nächste Woche will die Europäische Kommission über  
eine Änderung der bisherigen Praxis des  
Informationszugangs beraten: Entwürfe geplanter  
Maßnahmen will sie "bis zur endgültigen Entscheidung nicht  
zugänglich zu machen". Als Erster erhielt ausgerechnet  
Bunyan von diesen Plänen im Frühjahr letzten Jahres  
Kenntnis. Den Kommissionsentwurf hat er auf der  
Statewatch-Homepage veröffentlicht.  
 
Darin heißt es, dass Arbeitspapiere, die exklusiv für den  
internen Gebrauch erstellt wurden, nicht zugänglich gemacht  
werden dürfen. Gleiches gilt für Papiere, die dem  
Gedankenaustausch sowie der Diskussion zwischen den  
Mitgliedstaaten und Beamten oder der Verwaltung dienen.  
Andere Arbeitspapiere im Entwurfsstadium soll die  
Öffentlichkeit erst dann zu sehen bekommen, wenn bereits  
eine Entscheidung getroffen wurde. Auch wenn die  
Dokumente schließlich herausgegeben werden, dürfen sie  
laut Artikel 8 ohne Erlaubnis weder fotokopiert noch im  
Internet veröffentlicht werden.  
 
Voll Text 
http://www.spiegel.de/druckversion/0,1588,60597,00.html
                   
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edited by Harkank 
published on: 2000-01-20 
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