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                Date: 2000-02-29
                 
                 
                EU: Rechtshilfe/abkommen & Ueberwachung
                
                 
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      q/depesche  00.2.29/1 
 
 
Europäisches Rechtshilfeabkommen wird im März  
verabschiedet 
 
Christiane Schulzki-Haddouti 29.02.2000  
 
Datenschutzregeln sollen integriert werden, Kompromiss mit  
Echelon-Staat Großbritannien  
 
Bereits am 27. März soll das Europäische  
Rechtshilfeabkommen in einer Sitzung des Rates für Justiz  
und Inneres verabschiedet werden. Der aktuelle Entwurf vom  
3. Dezember 1999 zielt auf eine engere Zusammenarbeit der  
europäischen Strafverfolgungsbehörden. Der Einsatz  
modernster technischer Kommunikationsmittel spielt hierbei  
eine wesentliche Rolle.  
 
Im Rechtshilfeabkommen wird unter anderem eine  
Rechtsgrundlage geschaffen, um eine gemeinsame  
Ermittlungsgruppe verschiedener Mitgliedsstaaten zu  
errichten und einzusetzen. Sie kann aus Mitgliedern  
nationaler Polizeibehörden, aber auch im Einzelfall aus  
Mitgliedern von Europol bestehen. Auch sollen Ermittler auf  
dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates künftig  
verdeckt ermitteln können (Artikel 14).  
 
Wesentlich sind die neuen Bestimmungen zur Überwachung  
:von Telekommunikationsverkehr zum Zwecke strafrechtlicher  
Ermittlungen. Geregelt ist die "Überwachung von Personen  
im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten ohne deren  
technische Hilfe" im Artikel 18. Dieser wurde Mitte Februar  
vom Europäischen Parlament jedoch abgelehnt (  
Europäisches Parlament stimmt gegen unkontrolliertes  
grenzüberschreitendes Abhören) Die endgültige  
Entscheidung trifft jedoch der Rat für Justiz und Inneres.  
 
Kompromiss mit Echelon-Staat Großbritannien  
 
Dieser fand nach langen Verhandlungen am 2. Dezember zu  
einer Kompromissformel. So war vor allem umstritten, wie  
weit die Informationspflichten bei der Telefonüberwachung  
durch die Nachrichtendienste Großbritanniens reichen.  
Hintergrund ist, dass dort die Geheimdienste aufgrund einer  
besonderen Kompetenzzuweisung Abhörmaßnahmen  
im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen durchführen können.  
Eine klare Trennung zwischen Abhörmaßnahmen von  
Strafverfolgungsbehörden einerseits und britischen Diensten  
andererseits findet nicht statt.  
 
Um das Problem zu lösen, wurden präventive und repressive  
Abhörmaßnahmen voneinander abgegrenzt. Präventive  
Abhörmaßnahmen werden grundsätzlich von Geheimdiensten  
durchgeführt, repressive durch die Strafverfolgungsbehörden.  
Zudem wurde in der endgültigen Fassung bestimmt, dass  
Artikel 18 für ministerielle Überwachungsanordnungen gilt,  
die in Großbritannien an den Polizeidienst oder die Zoll- und  
Steuerbehörden gerichtet sind. Er gilt aber auch für den  
Geheimdienst, wenn dieser die Strafverfolgungsbehörden bei  
einer Ermittlung unterstützen.  
 
Voll Text 
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/enfo/6632/1.html
                   
 
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Connectivity statt Isolierung 
http://o5.or.at
                   
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edited by Harkank 
published on: 2000-02-29 
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