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                Date: 2000-12-14
                 
                 
                Telepolis ueber Cyber-Crime
                
                 
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      [Die deutsche Fassung des offenen Briefs ist inzwischen auf  
http://www.quintessenz.org verfügbar] 
 
Christiane Schulzki-Haddouti 14.12.2000  
 
Cyberrechtsgruppen bliesen am Mittwoch wieder zum großen Halali  
gegen die geplante Cyberkriminalitäts-Abkommen des Europarats.  
Wie schon mit der letzten veröffentlichten Fassung zeigen sie sich  
auch mit dem neuen Wurf nicht zufrieden. Die Hauptkritik: Das  
Abkommen opfere die individuelle Privatsphäre auf dem Altar der  
Strafverfolgung und verstoße damit gegen die Menschenrechte.  
 
Die Global Internet Liberty Campaign ( GILC), eine internationale  
Koalition aus 30 Cyberrechtsgruppe, kritisiert auch das klandestine  
Vorgehen des Rats, der die Sitzungen grundsätzlich hinter  
verschlossenen Türen abhält und nur auf öffentlichen Druck die  
Entwurfsfassungen publiziert.  
 
Zu den Unterzeichnern des Protestbriefs gehören unter anderem  
neben der American Civil Liberties Union ( ACLU) und EPIC, aus  
dem deutschsprachigen Raum nur drei Organisationen: Der deutsche  
FITUG-Verein sowie Quintessenz und der Verein für Internet- 
Benutzer aus Österreich. Das ehemals aktive "Forum  
InformatikerInnen für gesellschaftliche Verantwortung und Frieden" (  
FIfF) äußerte sich zu dem Abkommen bislang nicht. Im FifF-Umfeld  
spekuliert man derzeit übrigens sogar über eine Auflösung des  
Vereins.  
 
Das Abkommen liegt mittlerweile in der 24. Fassung vor, die nächste  
soll im Januar erscheinen ( Der Europarat bastelt weiter am  
Abkommen über Cyberkriminalität). Die derzeitige Fassung zeichnet  
sich vor allem durch eine Reihe neu hinzugekommener  
Ausnahmeregelungen aus. Dass sich die Verhandlungspartner  
inzwischen nicht mehr ganz grün sind, zeigt die Entfernung von  
Artikel 37,2. Er erlaubte den Unterzeichnerstaaten nur ein geringes  
Maß an Flexibilität bei der Umsetzung des Abkommens. Zudem  
können sie bei "politischen" Straftaten die gegenseitige Rechtshilfe  
verweigern.  
 
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit  
 
Ein Staat kann auch verlangen zu erfahren, was mit den an ein  
anderes Land transferierten Daten letztendlich passiert. Damit  
erkennt der Europarat auch die unterschiedlichen  
Rechtsstaatsniveaus in den Unterzeichnerstaaten an. Allerdings, so  
kritisiert GILC, werden den Staaten keine Verhaltensmaßnahmen  
auferlegt. Ob Datenschutzmaßnahmen eingehalten werden oder  
nicht, spielt deshalb für die Rechtshilfe keine Rolle. GILC fordert  
daher ein fest definiertes Mindestmaß an Datenschutz sowie ein  
durchgängige Regelungen in der Strafverfolgung zum Schutz von  
Bürgerrechten.´ 
 
Mehr 
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4486/1.html
                   
 
 
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2000-12-14 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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