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                Date: 2001-04-20
                 
                 
                AT: Unwuerdiges Spektakel Volkszaehlung
                
                 
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      Die ARGE Daten in einem Originalton, der keiner weiteren  
Kommentierung bedürftig ist. 
 
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-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- 
 
Milliardenteures Ritual zur Bürgerbelästigung - Massive  
Eingriffe in die Privatsphäre zu befürchten - Strafdrohung der  
Volkszählung ist totes Recht - Veraltetes Menschenbild -  
Datenschutzrechtlich bedenkliche "Parallelaktion" des  
Innenministeriums - Daten zum Zeitpunkt der  
Veröffentlichung veraltet und für seriöse Planung unbrauchbar 
 
 
Milliardenteures Ritual zur Bürgerbelästigung 
 
Mit Ende April beginnt die sogenannte heiße Phase der  
Volkszählung 2001. Zehntausende Zählorgane werden  
ausschwärmen und Millionen Drucksorten verteilen. Diese  
sind mit Stichtag 15.5.2001 von den Haushaltsvorständen,  
Wohnungs-, Haus- und Arbeitsstättenbesitzern auszufüllen  
und bis Ende Mai zu retournieren. 
 
Der volkswirtschaftliche Schaden dieser Aktion liegt bei rund  
6 Mrd. Schilling (rund 436 Millionen Euro). Zu den offiziell  
ausgewiesenen weit über 500 Mio. ATS der Statitik Austria  
kommt noch derselbe Betrag durch die Gemeinden hinzu. 
 
Dr. Hans G. Zeger: "Den Hauptanteil der Belastung müssen  
jedoch Millionen Familien sowie Wohnungs- und  
Hausbesitzer und Unternehmer tragen. Bei einer eher  
konservativ kalkulierten Dauer von durchschnittlich drei  
Stunden für Übernahme, Studium, Ausfüllen und Abgabe der  
Formulare und einem an einfachen Bürotätigkeiten  
orientierten Stundensatz ergeben sich weitere Kosten von  
knapp 5.000 Millionen ATS." 
 
 
Massive Eingriffe in die Privatsphäre zu befürchten  
 
Wie die vergangenen Volkszählungen zeigten, stellt  
besonders die Datenerhebung durch die Zählorgane einen  
massiven Eingriff in die Privatsphäre dar. Bei der letzten  
Zählung kam es in ganz Österreich laufend zu Aktivitäten der  
Zählorgane, die an der Grenze der Nötigung anzusiedeln  
sind. Die Highlights des Mißbrauchs der Amtspositionen  
waren: - Unberechtigtes Verlangen des Zutritts zur Wohnung - 
 Übergabe vorausgefüllter Fragebögen - Druck, die  
Fragebögen im Beisein des Zählorgans auszufüllen -  
Ausbessern des Fragebogens durch das Zählorgan -  
Durchführung von Zusatzerhebungen auf eigene Faust  
(http://www.ad.or.at/text/361.htm) 
 
Dr. Hans G. Zeger: "Offenbar haben sich viele Zählorgane  
geistig noch immer nicht von den Blockwartmethoden der NS- 
Zeit verabschiedet. Verschärft wird die Situation durch die  
beinharte Kopfjagd der Gemeinden. Diese instruieren die  
Zählorgane, besonders viele Personen zu zählen, nicht  
gemeldete Personen aufzuspüren und vergeben  
Vollständigkeitsprämien. Die ARGE DATEN befürchtet eine  
Wiederholung der Vorkommnisse der letzten Zählungen." 
 
Rechtslage zur Zählung ist klar geregelt 
 
- Niemand muß ein Zählorgan in seine Wohnung lassen.  
Selbst der Leitfaden für die Zählorgane betont mehrmals:  
"Bitte beachten Sie, dass Sie nicht das Recht haben,  
Einlass in eine Wohnung zu verlangen." - Jeder hat das  
Recht, die Fragebögen allein auszufüllen. - Wird einem  
Zählorgan mißtraut, dann können die Formulare direkt bei der  
Gemeinde abgegeben werden. - Das Verteilen von  
vorausgefüllten Formularen durch die Gemeinden ist  
ungesetzlich. Die Annahme von derartigen Formularen kann  
verweigert werden. - Ausdrücklich verboten ist es den  
Zählorganen die Formulare in Eigenregie auszubessern. -  
Das Zählorgan ist nur berechtigt die Vollständigkeit der  
Formulare und der beantworteten Fragen zu prüfen. Es  
handelt sich dabei um eine bloße Plausibilitätsprüfung. Es  
müssen keinerlei Zusatzfragen beantwortet werden. Es  
müssen auch keine Nachweise, etwa über die  
Staatsbürgerschaft, die Ausbildung oder die Kinderzahl  
vorgelegt werden. Glaubt eine Gemeinde, daß irgendwelche  
Daten nicht korrekt sind, dann kann die Gemeinde ein  
formelles Verwaltungsprüfverfahren initiieren.  
 
Dr. Hans G. Zeger: "An die Gemeinden appelliert die ARGE  
DATEN ihre Führungskompetenz zu beweisen, und sicher zu  
stellen, daß sich die Zählorgane rechtskonform und  
bürgerfreundlich verhalten. Wir erwarten, daß überforderte  
Zählorgane sofort von der Zählungsaufgabe abgezogen  
werden."  
 
 
Welche Strafdrohungen bestehen bei der Volkszählung? 
 
Das Volkszählungsgesetz kennt nur die allgemeinen  
Verwaltungsverfahrensstrafbestimmungen: mit einer  
Obergrenze von 30.000,- ATS bei der Geldstrafe oder einer  
Ersatz-Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten. Untergrenzen  
oder Mindestrafen existieren nicht. 
 
Diese aus formalrechtlichen Gründen im  
Volkszählungsgesetz (§9) enthaltene Bestimmung, wurde ei  
der letzten Volkszählung nicht angewandt. Experten  
sprechen von Bedingungen, die nie oder praktisch nie  
angewandt werden, von "totem Recht". Dies obwohl viele  
hunderttausend Fragebögen unvollständig ausgefüllt wurden.  
Allein die Auskunftung über das Religionsbekenntnis wurde  
laut Statistik Austria 1991 270.965 Mal verweigert.  
Sanktionslos. 
 
Die Strafdrohung richtet sich gegen alle Personen, die die  
Fragen nicht, unvollständig oder fehlerhaft beantworten.  
Voraussetzung für eine Strafwürdigkeit ist jedoch, daß  
vorsätzlich ("wissentlich") gehandelt wird. Siehe dazu auch  
unseren Fallbericht: http://www.ad.or.at/text/41.htm
                   
 
Dr. Hans G. Zeger: "Wir gehen davon aus, daß die Bürger  
mündig genug sind, zu entscheiden, wie und in welcher Form  
sie bestimmte Fragen beantworten wollen. Die Bürger  
können auch abschätzen, welche Risken das  
Nichtbeantworten von einzelnen Fragen nach sich zieht." 
 
Tatsächlich ist den Gemeinden die Beantwortung weiter Teile  
der Fragebögen auf gut Wienerisch "wurscht". Das  
eigentliche Interesse der Gemeinden konzentriert sich auf die  
bloße Erhebung der Personenzahl. Diese Personenzahl ist  
für die Zahlungen aus dem sogenannten Finanzausgleich des  
Bundes von Bedeutung. Mit der Abgabe eines  
Personenblattes je Familienmitglied und der Beantwortung  
der Fragen 1 und 2 (Geburtsjahr und Geschlecht) sind die  
Anforderungen der Gemeinden erfüllt. 
 
Dr. Hans G. Zeger: "Schon die Erfahrungen der letzten Volkszählung zeigten, daß viele Gemeinden mit der oben beschriebenen Basisausfüllung des Personenblattes zufrieden waren." 
 
Tatsächlich wissen die Gemeinden tagesaktuell über ihre Bürger (Zahl und Altersstruktur) bescheid. Die Gemeinden benutzen die Volkszählung nur zur Bestätigung ihrer eigenen Daten. 
 
Zwischen den Gemeinden ist eine regelrechte Jagd um diese Personenblätter entbrannt. Bei der letzten Volkszählung wurden weit über hunderttausend Reklamationsverfahren über die Feststellung der Zuordnung des Personenblatt 
es zu einer Gemeinde geführt. Fest steht, daß eine mehrfache Abgabe eines Personenblattes bei verschiedenen Gemeinden, nicht überprüft werden kann und auch zu keinerlei Reklamations- oder Verwaltungsverfahren führen kann. 
 
 
Konsequenterweise wird dann eine Person bei jeder dieser Gemeinden, bei der sie den Wohnsitz, den Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte hat, gezählt. 
 
Dr. Hans G. Zeger: "Würde die Bundesregierung nicht den Gemeinden mißtrauen, könnte man sich das Volkszählungsritual ersparen. Es wäre ausreichend, wenn die Gemeinden in Jahresabständen die Bürgerzahl und die Verteilungen 
 nach Geschlecht und Alter an die Statistik Austria übermittelten. Die Finanzausgleichsverteilung könnte in wesentlich kürzeren Abständen aktualisiert werden. Die Unterstellung, die Gemeinden würden ihre Bürgerzahlen mani 
pulieren bzw. nicht korrekt verwalten, beschert uns den volkswirtschaftlichen Schaden von 6 Mrd. ATS." 
 
 
Fragen nicht mehr zeitgemäß 
 
Viele Fragen werden als aufdringlich angesehen und sind auch in Hinblick auf die EU-Richtlinie datenschutzrechtlich bedenklich. 
 
Neben der Erhebung des "Religionsbekenntisses (8)" und des "Geburtslandes (4)", beides sind Daten, die laut EU-Richtlinie in die Kategorie sensibler Daten fallen und die nur unter ganz eingeschränkten Bedingungen überhaup 
t erhoben werden dürfen, finden sich noch eine Reihe weiterer skuriler bzw. problematischer Fragen. 
 
"Stellung im Haushalt (7)" mit der Vorgabe "Haushaltsvorstand", noch immer gilt bei der Statitik Austria das altväterliche Bild des "Familienoberhaupts" 
 
"Genaue Berufsbezeichnung (13)": In einer Zeit rasch wechselnder und immer individuellerer Berufsbilder sind die vorgeschlagenen Beispiele "VIDEOGERÄTEMONTIERIN" oder "STRASSENWÄRTER" nicht gerade hilfreich. Dieses Feld w 
ird keine auswertbaren Daten liefern. 
 
Die "Umgangssprache (6)" ist ebenfalls als problematisch einzustufen, da Sprachminderheiten wieder einmal einem Bekenntissdruck gegenüber der Gemeinde ausgesetzt werden. 
 
Als generell problematisch wurden bei der letzten Volkszählung alle Fragen zur Wohnung eingestuft. Gerade die Wohnung wird von allen Menschen als letztes privates Rückzugsgebiet angesehen. Fragen zu diesem wesentlichen Te 
il der Privatsphäre werden als besonders zudringlich angesehen. Bei der letzten Volkszählung reagierten die Menschen mit besonders lückenhaften und falschen Angaben. 
 
O-Ton aus der Statistik Austria nach der letzten Volkszählung: "Würden wir die Wohnflächen der verschiedenen Stockwerke der erhobenen Häuser vergleichen, würden wir Gebäude bekommen, die es nicht geben kann." Wohnhäuser m 
it 500 m2 im ersten Stock, 1500 m2 im zweiten Stock und 900 m2 im dritten Stock sind dann der Regelfall. In Wien brachte die letzte Zählung 714 neu erbaute Substandard-Gemeindewohnungen, deren Errichtung nach der Bauordnu 
ng verboten ist und die durch die Gemeinde Wien auch sicher nicht errichtet wurden (http://www.ad.or.at/text/372.htm). 
 
Dr. Hans G. Zeger: "Es ist uns aus rechtlichen Gründen nicht möglich, bestimmte Empfehlungen zum Ausfüllen einzelner Fragen zu geben, doch gehen wir davon aus, dass die Bürger bei jenen Fragen, die ihre Privat- und Intims 
phäre betreffen, eine selbständige Entscheidung treffen werden." 
 
 
Datenschutzrechtliche bedenkliche "Parallelaktion" des  
Innenministeriums 
 
Neben der eigentlichen Volkszählung findet zusätzlich eine  
Verwaltungserhebung des Innenministeriums statt. Die  
Zählorgane agieren gleichzeitig als Organe des  
Innenministeriums und machen personenbezogene  
Erhebungen zum Meldegesetz. Ziel ist es, ein zentrales  
Melderegister zu schaffen, in dem jeder Bürger mit einem  
eindeutigen Personenkennzeichen registriert ist. 
 
Dr. Hans G. Zeger: "Diese Parallelaktion kann als  
eigentlicher Sündenfall der Volkszählung angesehen werden.  
Seit der NS-Erhebung 1933 ("Generalinventur Deutschlands")  
kam es im deutschsprachigen Raum zu keiner Verknüpfung  
statistischer und personenbezogener Erhebungen." 
 
Mit dem zentralen Melderegister sollen die Behörden  
verpflichtet werden, bei jeder Eingabe eines Bürgers, bei  
jedem Antrag oder bei jedem sonstigen Verfahren, die  
Meldedaten zentral im Innenministerium zu überprüfen. Das  
Innenministerium ist verpflichtet derartige Anfragen zu  
protokollieren und zumindest drei Jahre aufzuheben.  
 
Dr. Hans G. Zeger: "Die Kombination zentrales  
Melderegister, eindeutiges Personenkennzeichen,  
Abfragepflicht durch die Behörden und Protokollierungspflicht  
durch das Innenministerium, produziert einen äußerst  
brisanten und datenschutzrechtlich bedenklichen  
Informationsbestand. Erstmals ist das Innenministerium in  
der Lage laufend aktualisiert einen vollständigen Überblick  
über die Behördenkontakte eines Bürgers zu erhalten. In der  
Regel genügt es zu wissen, welche Behörde kontaktiert  
wurde, ob Gewerbeamt, Sozialamt, Schulbehörde oder  
Verkehrsamt, um erkennen zu können, aus welchen Gründen  
jemand diese Behörden in Anspruch nimmt. Auf Grund der  
Amtshilfe besteht das Recht durch das Innenministerium  
gezielt die kompletten Behördenakten anzufordern. Mit  
diesem System wird, verspätet, der Traum der  
Überwachungsbehörden des ehemaligen Ostblocks realisiert." 
 
Zurecht erhielt diese Parallelaktion schon 1999 den  
BigBrotherAward  
(http://www.bigbrotherawards.at/awards_1999/report_1999102
                   
7.shtml) Weitere Informationen zum Meldegesetz:  
http://www.ad.or.at/news/20010108.html
                   
 
 
Volkszählung produziert veraltete Daten 
 
Die Datenauswertung gelang nach der Volkszählung 1991  
nur mit mehrjähriger Verspätung. Schon die Abgabe der  
Formulare scheiterte zum geplanten Termin  
(http://www.ad.or.at/text/364.htm). 
 
Dr. Hans G. Zeger: "Uns ist kein wirtschaftlich agierendes  
Unternehmen bekannt, das die Ergebnisse der Volkszählung  
für irgendwelche planerischen oder strategischen  
Entscheidungen benutzt. Die Daten sind durchwegs veraltet  
oder zu ungenau, meist trifft beides zu. Kommerzielle  
Unternehmen verlassen sich eher auf kurzfristig angesetzte  
Stichprobenerhebungen durch professionelle Marketing- und  
Meinungsforschungsinstitute. Wenn diese seriös agieren,  
können wesentlich aktuellere und statistisch genauere  
Daten, ohne unerwünschte Eingriffe in die Privatsphäre,  
ermittelt werden."  
 
 
Resümee 
 
Die Volkszählung produziert mit Milliardenaufwand die  
Illusion einer exakten Datenerhebung. Das Ergebnis ist  
jedoch, bedingt durch methodische Erhebnungsmängel und  
verspätete Auswertung, ein unnutzbarer Datenfriedhof. 
 
Dr. Hans G. Zeger: "Das Ritual Volkszählung hat längst eine  
Eigendynamik entwickelt, die sich mit rationalen  
Verwaltungsargumenten nicht rechtfertigen läßt. Statt  
effektiver Einsparungen der Verwaltung wird ein  
volkswirtschaftliches Vermögen von 6 Mrd. ATS vernichtet.  
Die Volkszählung entpuppt sich als nicht mehr zeitgemäßes  
Machtritual eines Staates mit authoritären Tendenzen.  
Nebenbei wird auch die Fähigkeit des Staates geprobt, bei  
Bedarf flächendeckend den Zugriff zur Privatsphäre der  
Bürger zu organisieren." 
 
Die grundsätzlichen Informationen und Bedenken zur letzten  
Volkszählung (1991) bleiben auch für die aktuelle  
Volkszählung gültig und finden sich im Informationssystem  
der ARGE DATEN (http://www.argedaten.at, Suche im  
ARCHIV, Stichwort "Volkszählung"). 
 
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edited by Harkank 
published on: 2001-04-20 
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