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                Date: 2002-10-29
                 
                 
                BBA-A 2002: "Zu Unrecht"
                Zu Unrecht für eine Big Brother Award nominiert fühlt sich der Innsbrucker Vizebürgermeister Eugen Sprenger. Ressortmäßig wohl für "Soziales" zuständig, habe er vom Formblatt - das dem Sozialamt totale Auskunftsrechte über Sozialhilfeempfänger einräumt - erst durch die "Würdigung" erfahren.
                 
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                Das Formular sei von der Sozialverwaltung aufgelegt, von der Sozialhilfebehörde des Landes zur Kenntnis genommen und weder von ihm noch 
von einem politischen Gremium je genehmigt worden.Da es sich hiebei um den Vollzug des Tiroler Sozialhilfegesetzes handle falle diese Maßnahme in den behördlichen Verwaltungsbereich. 
 
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Wir freuen uns, zu diesem Informationsprozess des in Innsbruck für Sozialhilfe Zuständigen über die Formblätter im Innsbrucker Sozialamt durch eine Nomination beigetragen zu haben.Ausdrücklich zu begrüßen ist die von Vizebürgermeister Sprenger angekündigte Überprüfung des Papiers durch Datenschutzbeauftragten der Stadt. 
 
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>>> Big Brother Award, Entgegnung von VBM DI Eugen Sprenger <<<< 
Datum: Tue, 29 Oct 2002 15:21:24 +0100 
Von: "Peter Pock" <p.pock@isf.at> 
 
Sehr geehrte Kollegen in den Internet-Redaktionen! 
Sehr geehrte Gestalter der Homepage www.bigbrotheraward.at ! 
 
Im Auftrag von VBM HR DI Eugen Sprenger ersuche ich Sie höflich, die 
nachfolgende Entgegnung auf Ihren Websites (in gleicher Form der ersten 
Meldung über VBM Sprenger) zu schalten. 
 
Wenn möglich, bitte ich Sie nach in Netzstellung der Nachricht mich per Mail 
zu verständigen, um einen Online-Pressespiegel 
erstellen zu können. 
 
Mit freundlichen Grüßen aus Innsbruck verbleibt 
mag. peter pock 
 
Kaiserjägerstrasse 12; A-6020 Innsbruck/Tirol/Austria 
TEl: +43/0512/93001-555 
 
Fax: +43/0512/93001-800 
 
Innsbruck, am 29. Oktober 2002 
 
Big Brother Award kann "leider" nicht angenommen werden 
 
Mit den Auszeichnungen ist es bisweilen wie mit dem Bomben: "Sie fallen ins 
Hinterland und treffen die Unschuldigen." Dieser Spruch des Priesters, Msgr. 
Albuin Jordan, trifft im Falle des mir zugedachten Big Brother Awards 
besonders zu. 
 
Das Sozialamt der Stadt Innsbruck lässt zusätzlich zum Sozialhilfeantrag 
noch eine Erklärung abgeben, die die Möglichkeit eröffnet, die Einkommens- 
und Eigentumsverhältnisse des Sozialhilfewerbers umfassend zu überprüfen. 
Dieses Formular wurde von der Sozialverwaltung aufgelegt, von der 
Sozialhilfebehörde des Landes zur Kenntnis genommen und weder von mir noch 
von einem politischen Gremium je genehmigt. Dies ist allerdings auch nicht 
notwendig, da es sich hiebei um den Vollzug des Tiroler Sozialhilfegesetzes 
handelt und damit diese Maßnahme dem behördlichen Verwaltungsbereich 
zuzuordnen ist.Ich habe also erst im Wege der öffentlichen "Würdigung" von 
diesem Formblatt Kenntnis erhalten. 
 
Unbeschadet dieser Gegebenheiten ist jedoch festzustellen, dass die 
Sozialhilfebehörde die Pflicht hat, die Erhebungen über die Einkommens- und 
Vermögensverhältnisse eines Antragstellers gründlich und umfassend 
durchzuführen. Es werden an etwa 2500 Sozialhilfebezieher rund 10 Mio. EUR 
ausgegeben und leider kommt es immer wieder vor, dass Einkommen und Vermögen 
nicht wahrheitsgemäß angegeben werden und damit Sozialhilfe erschwindelt 
wird. Als Sozialreferent sehe ich es auch als meine Aufgabe, den sozialen 
Missbrauch - auch im Interesse der Hilfsbedürftigen - zu bekämpfen. Das 
aufgelegte Formblatt dient sicherlich diesem Zweck. 
 
Trotz alledem sind datenrechtliche Bestimmungen einzuhalten und deshalb habe 
ich Auftrag erteilt, dieses Erhebungsblatt hinsichtlich seiner 
Gesetzeskonformität vom Datenschutzbeauftragten der Stadt überprüfen zu 
lassen, um allfällige Unangemessenheiten festzustellen und in der Folge 
vermeiden zu können. Sollte sich herausstellen, dass Überprüfungs- und 
Kontrollmöglichkeiten zu weitgehend eingeräumt werden, so werde ich dies 
umgehend abstellen. 
 
Wie ich darlegen konnte, wurde mir die Auszeichnung "Big Brother Award" 
völlig unverdient zuerkannt, sodass ich "leider" von dessen Annahme Abstand 
nehmen muß. 
 
 
Vizebürgermeister DI Eugen Sprenger e.h. 
 
 
 
Historisches Rathaus 
Herzog-Friedrich-Straße 21 
mailto:e.sprenger@magibk.at 
http://www.innsbruck.at
                   
Tel.:+43 (512) 5360 1911 
Fax.: +43 (512) 5360 1913 
 
 
                
                 
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edited by Harkank  
published on: 2002-10-29 
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