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                Date: 1999-02-24
                 
                 
                Swisscom widersteht Abhörwahn des Staats
                
                 
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      Gefahr im Verzug - da greifen die staatlichen  
Kontrollbehörden im Sinne der Staatsräson den  
Polizeibehörden schon einmal unter die Arme. Hätte die  
Swisscom nicht abgelehnt, wäre rund um die griechische  
Botschaft nächst Bern die gesamte Mobiltelefonie  
flächendeckend abgehört worden, wobei unter den  
Abgehörten neben Tausenden Unbescholtenen auch  fünf  
Botschaften bzw. Botschafter-Residenzen gewesen wären. 
 
 
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K. P. Die Bundespolizei hat während der Besetzung der  
griechischen Botschaft in Muri bei Bern durch Anhänger der  
Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) offenbar versucht, die  
Mobiltelefone in der Umgebung der diplomatischen  
Vertretung flächendeckend zu überwachen. 
... 
 Zu diesem Zweck nahm die Bundespolizei Kontakt mit dem  
Dienst für besondere Aufgaben im Departement für Umwelt,  
Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) auf. Dieser  
Dienst betätigt sich als Bindeglied zwischen den  
Strafverfolgungsbehörden und den Telekom-Anbietern. Er hat  
zu überprüfen, ob eine Behörde zur Anordnung einer  
Überwachung legitimiert ist und ob die vermuteten Straftaten  
eine Abhörung rechtfertigen. 
... 
Der Dienst im Uvek leitete die Anfrage der Bundespolizei an  
Swisscom weiter. 
... 
In Muri verfügt Swisscom über mehrere Antennenstandorte,  
von denen aus die Umgebung der griechischen Botschaft  
abgedeckt wird. Quasi als Nebenprodukt einer derartigen  
Überwachung hätte man dann auch Verbindungen von völlig  
unbeteiligten und unbescholtenen Natel-Benützern im  
fraglichen Gebiet eruiert.  
... 
Weil die Zeit in derartigen Fällen meist drängt, kann die  
Bewilligung auch erst nachträglich erfolgen. 
... 
Wohl mit Blick auf die Verhältnismässigkeit der Massnahme  
lehnte es Swisscom ab, die Daten der während der  
Botschaftsbesetzung geführten Natel-Gespräche in Muri  
weiterzugeben.  
... 
Zu erwähnen sind dabei nicht zuletzt die Botschaften  
Kroatiens, Weissrusslands und Nordkoreas sowie die  
Residenzen der Botschafter von Uruguay und der  
Volksrepublik China, deren Natel-Verbindungsdaten  
möglicherweise ebenfalls an die Strafverfolgungsbehörden  
geleitet worden wären. Die betreffenden Botschaften und  
Residenzen befinden sich alle in einer Distanz von weniger  
als 2,5 Kilometern von der Vertretung Griechenlands entfernt. 
 
Voll text 
http://www.nzz.ch/online/01_nzz_aktuell/schweiz/04_schweiz.htm
                   
 
relayed by 
Thomas Keul <a8607418@unet.univie.ac.at> 
 
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edited by Harkank 
published on: 1999-02-24 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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