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                Date: 2001-03-22
                 
                 
                DE: Datenschuetzer zu "Cybercrime"
                
                 
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      Grundrechte müssen verankert werden - Europol soll kein  
weiteres Mandat erhalten  
 
Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte  
Helmut Bäumler versucht jetzt die rechtstaatlichen  
Grundsätze bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität  
zurechtzurücken. Mit seiner Stellungnahme wendet der  
profilierteste deutsche Datenschützer sich aber nicht nur  
mahnend an den Europarat, sondern vor allem an die EU- 
Kommission. Von ihr erwartet er jetzt die entsprechenden  
politischen Leitlinien.  
 
Noch immer berät der Europarat ein Abkommen zur  
Cyberkriminalität. Die letzte Entwurfsfassung stammt vom  
Dezember 2000 und ist bereits die 25. ( Nur kosmetische  
Korrekturen beim Cybercrime-Abkommen) Das Abkommen  
hat Modell-Charakter: Es ist das erste seiner Art, bei dem  
sich "erstmals Staaten auf gemeinsame Normen im  
Strafrecht einigen," urteilt der Mainzer Europarechtler Dieter  
Kugelmann. Kritisch äußerte sich bislang nur die Global  
Internet Liberty Compaign (GILC), eine internationale  
Koalition von 30 teils recht renommierten  
Mitgliedsorganisationen.  
 
 
Aktive Schutzmaßnahmen  
 
 
Bäumler begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die  
Überlegungen zur Computerkriminalität im Zusammenhang  
mit der "Sicherheit der Informationsgesellschaft" anzustellen.  
So fordert Bäumler, dass starke Verschlüsselungsverfahren  
und andere Sicherheitssoftware Bürgern frei verfügbar sein  
sollen. Dabei sollten die Europäische Union und die  
nationalen Regierungen finanziell aktiv die Forschungen und  
Entwicklungen in dem Bereich fördern.  
 
Bäumler selbst unterstützt bereits die Anwendungen und  
Fortentwicklungen technischer Selbstschutzmaßnahmen im  
Internet durch eigene Projekte, wie beispielsweise durch das  
Projekt AN.ON. Gefördert durch das  
Bundeswirtschaftsministerium entwickelt das schleswig- 
holsteinische Landesdatenschutzzentrum gemeinsam mit  
der Universität Dresden einen Anonymitätsdienst für die  
Internet-Kommunikation. ( Bundeswirtschaftsministerium  
fördert Anonymisierungsdienst) Für Bäumler ist klar:  
 
"Der Normalfall für Kommunikation und sonstige Nutzung von  
Diensten im Internet ist wie bei Offline-Transaktionen die  
Anonymität der Teilnehmenden."  
 
Falls Nutzer sich identifizieren müssen, so sollte dies eine  
rechtlich zu begründende Ausnahme im Verdachts- und  
Gefahrenfall sein. 
Mehr 
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7196/1.html
                   
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2001-03-22 
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