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                Date: 2002-02-06
                 
                 
                AT: Klage gegen Ueberwachungsverordnung
                
                 
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      max.mobil will fünf Millionen Euro Umrüstungskosten nicht tragen und klagt  
beim Verfassungsgerichtshof | Verbrechensbekämpfung sei Aufgabe des  
Staates | Verordnung ist per 1. Dezember 2001 in Kraft getreten  
 
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 Der zweitgrößte österreichische Mobilfunkbetreiber max.mobil hat heute  
beim Verfassungsgerichtshof eine Klage wegen der am 30. November 2001  
beschlossenen Überwachungsverordnung eingebracht, die das  
uneingeschränkte Abhören von Handys erlaubt. 
 
Das bestätigte max.mobil-Sprecherin Manuela Bruck. "Wir akzeptieren die  
Überwachungsverordnung, sind aber dagegen, dass wir die Kosten  
übernehmen müssen", sagte Bruck. 
 
Das Telekom-Gesetz [TKG] besagt nämlich, dass die Kosten für die für die  
Überwachung notwendigen Netzeinrichtungen bei den Telekom-Betreibern  
liegen. Verbrechensbekämpfung sei aber eine Aufgabe des Staates, der dafür  
auch aufkommen müsse, meinen die Telekom-Betreiber. 
 
Fünf Millionen Euro Kosten Die Umrüstung für die Erfüllung der Verordnung  
würde bei max.mobil mit etwa fünf Millionen Euro an Investitionskosten zu  
Buche schlagen, dazu kämen noch laufende Kosten für den Betrieb, so  
Bruck. 
 
Die Überwachungsverordnung ist mit 1. Dezember 2001 in Kraft getreten. Die  
bereits auf dem Telekom-Markt tätigen Betreiber müssen ihre Netze laut  
Verordnungstext "grundsätzlich sofort, spätestens jedoch sechs Monate  
nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung" überwachungstauglich machen. 
 
Mehr mit links 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=108672
                   
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2002-02-06 
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