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                Date: 2000-07-04
                 
                 
                Lauschangriff und Recht und Hilfe
                
                 
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      Abhör-Paragraf blieb in der Endfassung des EU- 
Übereinkommens zur Rechtshilfe unverändert | Neue Artikel  
im Vertrag sollen Grauzone für Geheimdienste einschränken  
| Trotz Iridium-Pleite Regelung für Abhören von Satelliten- 
Handys 
 
Ganz offensichtlich haben die am EU-Rechtshilfe- 
Übereinkommen beteiligten Juristen auf die Kritik seitens des  
EU-Parlaments und der Medien am Artikel 18, der die  
"Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne  
technische Hilfe eines anderen Mitgliedsstaats" regelt,  
reagiert. 
 
In der am 29. Mai beschlossenen, aber noch nicht  
veröffentlichten Endfassung des Dokuments - der FutureZone  
liegen Auszüge vor - ist Artikel 18 zu Artikel 20 geworden,  
während der Inhalt nahezu identisch geblieben ist. 
 
Der im EU-Parlament mehrheitlich abgelehnte, nunmehrige  
Artikel 20 behandelt den Abhörmodus in einem mittlerweile  
alltäglichen Fall. 
 
Wenn jemand mit einem in Deutschland gemeldeten Handy  
in Österreich unterwegs ist und dabei am Roaming-Gateway  
in Deutschland, über den alle Auslandsgespräche laufen, von  
den deutschen Behörden abgehört wird, dann haben diese  
die österreichischen darüber zu informieren 
 
Binnen 96 Stunden muss dann in Österreich entschieden  
werden, ob dies nach österreichischem Recht zulässig ist,  
bei Ablehnung oder Nicht-Entscheidung in dieser Frist dürfen  
die Deutschen "das bereits gesammelte Material nicht  
verwenden". 
 
mehr 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=34027
                   
-.-  -.-. 
quintessenz wird dem/next auf einen eigenen Server 
übersiedeln. Diese Tagline hilft uns dabei 
http://www.fastbox.at
                   
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edited by Harkank 
published on: 2000-07-04 
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